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Ausschluss des Widerrufsrechts
Verbrauchern steht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Das Symposium wird zu einem festgelegten Termin durchgeführt. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.

